bei der Abstimmung vom 3.7.2024 im österreichischen Parlament über das Gesetz zur Netz- und Informationssicherheit 2024 konnte keine ausreichende Mehrheit erzielt werden. Das Gesetz wurde daher nicht verabschiedet.
Was bedeutet das für die Zukunft? Gemäß der NIS2-Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten bis zum 17. Oktober 2024 entsprechende nationale Gesetze erlassen haben. Diese Richtlinie ist jedoch hauptsächlich an die Mitgliedstaaten gerichtet, da Richtlinien üblicherweise keine direkte Wirkung haben, außer in speziellen Fällen. Die Bestimmungen der NIS2-Richtlinie müssen somit in das österreichische Recht integriert werden. Allerdings könnten die bevorstehenden Nationalratswahlen eine Verzögerung dieser Integration bedeuten. Die Implementierung der Bestimmungen wird erst wirksam, wenn das neue NIS-Gesetz in Kraft tritt. Der Zeitpunkt, zu dem dies geschieht, lässt sich momentan nur schwer vorhersagen, könnte möglicherweise erst im Winter oder Frühjahr 2025 sein. Dies bleibt jedoch eine vorsichtige Schätzung, und ein früheres Inkrafttreten kann nicht ausgeschlossen werden.
Für die betroffenen Einrichtungen hat dies zur Folge, dass, obwohl der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens ungewiss ist, die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Regelungen bestehen bleiben und umgesetzt werden müssen. Es ist daher ratsam, die Verzögerung zu nutzen und mit der Implementierung der erforderlichen Maßnahmen, die von der NIS2-Richtlinie verlangt werden, zu beginnen. Dies kann in den Unternehmen einige Monate in Anspruch nehmen, und es ist zu erwarten, dass bei einem späteren Inkrafttreten des NISG kaum Spielraum für Aufschub bei den geforderten Maßnahmen besteht, insbesondere was Risikomanagement und Meldepflichten betrifft.
Nutzen Sie meine Expertise und bereiten wir Ihr Unternehmen gemeinsam auf das NIS-Gesetz vor. Kommen Sie auf mich zu – beginnen wir gemeinsam schon morgen mit der Umsetzung der zukünftigen Vorschriften! Gerne berate ich Sie auch über Förderungen durch kmu.digital oder beispielsweise in der Steiermark durch die SFG.